Jetzt ist es endlich so weit: Die UN-Kinderrechtskonvention soll nach über 10 Jahren Debatte in Österreich in den Verfassungrang aufgenommen werden. Klingt gut, ist es aber nicht. Der Teufel steckt wie immer im Detail – aber es ist ein Detail mit gewaltigen Auswirkungen. Das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht (1), auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit (2), das Recht auf Gesundheit (3), jenes auf Bildung und Ausbildung (4), auf Freizeit, Spiel und Erholung (5) und das Recht, sich zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln (6) sind die Herzstücke der Konvention, die Paragraphen eins bis sechs. Und dann kommt im Entwurf, den SPÖ und ÖVP vorlegen, Paragraph sieben. Der setzt die Herzstücke der Konvention außer Kraft, wenn das „für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung“ und „das wirtschaftliche Wohl des Landes“ notwendig ist. Dann hat die Fremdenpolizei Vorrang vor den Rechten jener, die sich noch nicht wehren können.
Die Polizeipartei bekommt also in der SPÖ einen gefügigen Partner, dem die Fremdenpolizei wichtiger ist, als die Kinderrechte. Über diese Chuzpe könnt ich mir die Finger vor Wut wund schreiben. Ich mach’s kurz: Für die Verfassungsmehrheit im Parlament reichen zu den Stimmen der großen Koalition auch jene 20 der Grünen. Rot und Schwarz können die Kinderrechtskonvention also auch gegen die FPÖ ohne Mogelpackung in die Verfassung schreiben. Sie sollten es tun, solange das noch geht.
Und wenn nicht? Dann gibt’s da auch noch einen Bundespräsidenten, den ich unter anderem in der Überzeugung gewählt hab, dass er für Verfassungsrechte ohne Wenn und Aber eintritt. Das Gesetz muss über seinen Schreibtisch.