die gießkanne trifft nicht

Jetzt bricht sie also wieder aus, die Diskussion über die Kinderbeihilfe. Irgendwo müssen Faymann und Pröll ihr Budget, das sie unter Umgehung der Verfassung erst im Dezember präsentieren, ja sanieren. Nicht mehr bis 26, sondern nur mehr bis 23 oder vielleicht gar nur mehr bis 18 Jahren soll die Kinderbeihilfe ausbezahlt werden. Das ist ein verkehrter Ansatz, weil er Studierende belastet, besonders jene aus den unteren sozialen Schichten. Aber an sich wär die Diskussion über die Abschaffung der Kinderbeihilfe nicht verkehrt, ganz im Gegenteil.

Denn Österreich gibt sehr viel Geld für sogenannte (!) Familienleistungen aus – wo die dann tatsächlich landen, ist aber völlig unklar. Weil die Gießkanne bei sozialpolitischen Maßnahmen immer ungerecht ist. Dass das ManagerInnenpärchen für sein Kind gleich viel Unterstützung braucht, wie Frau und Herr GeringstverdienerIn, hat mir noch niemand erklären können. Und wie die 160 – 200 Euro dann wirklich verwendet werden, variiert auch je nach Einkommen der Eltern.

Die ÖkonomInnen beweisen (hier: ÖIF 2006), dass unsere Familienleistungen kombiniert mit Wohnkostenunterstützung den Ärmsten kaum mehr bringen, als den Reichsten – und am wenigsten bekommen die DurchschnittsverdienerInnen. Wozu das Sinn macht? Die ÖVP fragen, sie macht ja schließlich die Politik für die G’stopften.

Und weil Grafiken eine so klare Sprache sprechen, hier noch eine Zweite. Sie kommt aus 2005, ist aber trotzdem die aktuellste der OECD zum Thema Familienleistungen. Österreich gibt zwar von allen untersuchten Staaten den Familien am meisten bares Geld, aber dafür am wenigsten Dienstleistungen wie Kindergartenplätze. Und das hat massive Auswirkungen: 2006 waren von den Dreijährigen in Österreich unter 10% zumindest zeitweise in außerhäuslicher Betreuung – in Norwegen waren es 60% der Kinder.

Und jetzt soll sich noch mal jemand über die beschämende Einkommensschere in Österreich wundern. Die hat natürlich viele Gründe. Aber einer davon ist die Kinderbeihilfe. Und deswegen muss sie zu Gunsten verpflichtender, direkter Investitionen in Bildung fallen.

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