Update, 8.5.: Nach mehreren Nachfragen hat mir der Presserat heute die Stellungnahme des Stellungnahme des zuständigen Senats zukommen lassen.
Update, 25.3.: Die Chefredaktion der Tiroler Tageszeitung hat sich halbherzig, aber doch, entschuldigt. Neben der nochmaligen Kriminalisierung, die im „In eigener Sache“-Artikel passiert, finde ich zwei andere Fragen dringlich:
* Wer hat den Artikel freigegeben? Wer vertritt die Chefredaktion am Samstag? Oder haben Alois Vahrner und Mario Zenhäusern den Artikel selber freigegeben und nichts Arges daran gefunden?
* Wird die Gegendarstellung auch in der Printausgabe am Dienstag veröffentlicht? Der Artikel ist in der auflagenstarken Sonntags-TT ganzseitig erschienen. Werden sich Vahrner und Zenhäusern und Hörmann an selber Stelle entschuldigen?
Update, 25.3. abends: Laut dem „Standard online“ bzw. der APA wird die Entschuldigung auch in der Dinestags-Printausgabe erscheinen.
Update, 26.3.: Der Presserat hat geantwortet.

Sehr geehrte Verantwortliche beim Österreichischen Presserat,
sehr geehrte Redaktion der Tiroler Tageszeitung,
Der von Thomas Hörmann verfasste Artikel verstößt an mehreren Stellen explizit gegen den
Ehrenkodex des österreichischen Presserats. Bereits in der Überschrift wird der Eindruck erweckt, alle „Marokkaner“ dealten normalerweise mit Drogen, seien also an sich kriminell. Im ersten Satz des Artikels, der „Er verkauft Bier statt Haschisch, Toast statt Kokain, den Ziegelstadel kennt Abd Allah Fatihi nur von außen“ lautet, wird erneut der Eindruck erweckt, alle anderen „Marokkaner“ wären Kriminelle (der Ziegelstadel ist die größte Innsbrucker Strafvollzugsanstalt). An späterer Stelle heißt es im Artikel: „Doch die Wirklichkeit sah anders aus: Die „vielen Jobmöglichkeiten“ waren auf den Handel mit Drogen beschränkt, das „Netzwerk“ verhalf bestenfalls zu einem Aufenthalt in der Justizanstalt.“
Konkret verstößt der Artikel gegen folgende Paragraphen des Ehrenkodex des österreichischen Presserats in der letzten veröffentlichten Fassung vom 14.11.2012. Thomas Hörmann hat gegen §2.3 des Ehrenkodex des österreichischen Presserats verstoßen, in dem es heißt, „Beschuldigungen dürfen nicht erhoben werden, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Institution(en) oder Person(en) einzuholen.“ Weiters sind die §5.4 und §5.5 des Ehrenkodexes verletzt, in denen es heißt, „Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen gegen Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden“ und „Jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, nationalen, sexuellen oder sonstigen Gründen ist unzulässig.“
Ich fordere deswegen gemäß §2.5 des Ehrenkodex eine Richtigstellung und eine Stellungnahme der Redaktion zu dieser sachlich falschen Darstellung und zur Verunglimpfung einer ganzen Nationalität – umso mehr, als die Innsbrucker MarokkanerInnen schon vor einem Jahr Ziel übler rassistischer Verunglimpfungen, damals seitens der FPÖ in deren Kampagne zur Gemeinderatswahl, waren.
Herzliche Grüße
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Unfassbar.
Die Unterüberschrift ist genauso schlimm:
Hat dieser „Journalist“ eigentlich Journalismus studiert? War der auch mal in den Vorlesungen geistig anwesend? Oder hat er sich nur die Vorlesung „Goebbels 2“ angehört? Wie kann man nur so viel geistigen Bullshit in einen Artikel packen???