geboren als bürgerIn zweiter klasse

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Alle 45 Minuten kommt in Österreich ein Kind zur Welt, das schon qua Geburt um fundamentale Rechte gebracht wird: Im Gegensatz zu Frankreich oder den USA ist hier nicht automatisch StaatsbürgerIn, wer auf österreichischem Boden das Licht der Welt erblickt. Diese Ungerechtigkeit geht weit hinein ins StaatsbürgerInnenschaftsrecht. 830.000 in Österreich lebende Menschen haben kein Mitspracherecht darüber, wer bestimmt, wie hoch die Steuern sind, ob das Gesundheitssystem zurück- oder hochgeschraubt werden soll oder ob Zugewanderte mehr Rechte bekommen.

Ich bin gestern bei Gerd Valchars‚ spannendem Vortrag über diese BürgerInnen zweiter Klasse neben einer Bekannten gesessen, die aufgrund ihrer DoppelstaatsbürgerInnenschaft überhaupt nirgends wählen darf, weil die Bestimmungen beider Länder das ausschließen. Jetzt könnte man sagen, das Kreuzerl alle zwei, drei Jahre ist nicht entscheidend für die Frage, ob es sich um BürgerInnen zweiter Klasse handelt. Aber wer nicht wählt, zählt nicht und ist keine Gruppe, auf die PolitikerInnen in der Gesetzgebung Rücksicht nehmen. Das merkt man am Fremdenrecht leider sehr deutlich.

Österreich hat eines der restriktivsten Fremdengesetze der Europäischen Union und ist auch noch stolz darauf. Das bedeutet für zehntausende MitbürgerInnen Schikanen und unüberwindbare Hürden. Und es schließt beispielsweise jeden fünften Wiener und jede fünften Wienerin von Wahlen aus. Im 15. Gemeindebezirk kann jeder und jede Dritte nicht mitbestimmen, in Margareten, Ottakring und in der Brigittenau immer noch mehr als jeder und jede Vierte. Es handelt sich bei diesen Entrechteten aber nicht um Menschen, die nur kurzfristig in Österreich leben. 57% der 830.000 Menschen ohne Wahlrecht sind bereits länger als 6 Jahre in Österreich, 34% sogar seit über 10 Jahren, als seit zwei ganzen Legislaturperioden.

Die Schikanen im Überblick:

  • Mindestdauer bis zur Einbürgerung: Österreich liegt mit 10 Jahren Mindestaufenthalt bis zur Einbürgerung ganz hinten in der Europäischen Union. In Belgien liegt dieser Wert bei 3 Jahren, in Irland bei 4 Jahren, in 11 Ländern bei 5 Jahren, in 2 Ländern bei 6 Jahren, in 4 Ländern bei 7 Jahren, in 6 Ländern bei 8 Jahren, in einem bei 9 Jahren. Nur ein einziges EU-Land hat mit 11 Jahren Mindestdauer eine noch längere Frist bis zur Einbürgerung, als Österreich. Das heißt auch: Österreich sieht vor, dass man die ersten beiden Gesetzgebungsperioden, die man in diesem Land lebt, nicht mitbestimmen darf und damit, dass die Politik auch keine Rücksicht auf die Bedürfnisse der Zugewanderten nehmen muss.
  • Einbürgerungserfordernisse: Wer eingebürgert werden will, muss 10 Jahre einen durchgehenden Aufenthaltstitel in Österreich haben und durchgehend eine bestimmte Summe verdient haben. Diese Summe liegt bei der sogenannten Ausgleichszulage plus einem fixen Satz für Mehraufwand, zusammen etwa 1.100 Euro netto im Monat. Das verdienen 60-70% der österreichischen Arbeiterinnen und 30-40% der österreichischen Arbeiter aber gar nicht. Es handelt sich bei diesen Hürden um ein österreichisches Spezifikum. Die Hälfte der EU-Länder kennt überhaupt keine Einkommenserfordernisse als Voraussetzung für die Einbürgerung. Die Einbürgerung selbst kostet je nach Bundesland zwischen 1.200 und 2.800 Euro. Auch hier ist Österreich Nachzügler in Europa. In 13 EU-Ländern kostet die Einbürgerung unter 100 Euro, in drei Ländern ist sie überhaupt gratis. Eine Ausnahme ist Österreich auch in Bezug auf Verwaltungsstrafen, die ein Einbürgerungsverfahren negativ entscheiden können. Wer zwei mal gefährlich überholt oder zwei Mal ein einer unübersichtlichen Stelle falsch parkt, kann schon allein deshalb um seine StaatsbürgerInnenschaft umfallen.
  • Deutschpflicht: Vor 10 Jahren wurden bei einer Einbürgerung die Sprachkenntnisse nach Lebensumständen geprüft. Das heißt, beim Sprachtest wurde eine Alltagssituation nachgespielt und wenn die Kommunikation verständlich war, war die Hürde für die Zugewanderten genommen. 2006 kam die erste Verschärfung: Sprachniveau A2 war jetzt gefordert. 2011 wurde die Deutschpflicht noch schärfer, jetzt müssen ÖsterreicherInnen B1-Qualifikationen nachweisen.

Es ist also schwer, für manche Menschen gänzlich unmöglich, eine österreichische StaatsbürgerInnenschaft zu bekommen. Das heißt auch, dass sie nicht über die kollektive Gestaltung der Lebensumstände mitbestimmen und dass bei der Planung Selbiger auch nicht auf ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen wird. Gerd Valchars geht so weit, von einer „defizitären Demokratie“ zu sprechen. Mehr als jeder zehnte in Österreich lebende erwachsene Mensch ist damit von einem fundamentalen Grundrecht ausgeschlossen.

Das gehört schleunigst repariert. Die Einbürgerungsregelungen sind unabhängig vom Wahlrecht eine Schikane, die einer westlichen Demokratie nicht würdig sind. Das Wahlrecht muss Menschen zugestanden werden, die sich seit 12 Monaten rechtsmäßig in Österreich aufhalten. Und sagt jetzt nicht, das geht nicht. Das hat man vor 1873 auch zum Allgemeinen Wahlrecht und vor 1918 auch zum Frauenwahlrecht gesagt.

2 Gedanken zu „geboren als bürgerIn zweiter klasse

  1. Stimme bei fast allem zu. Bei der Frage ob mit Geburt in Österreich die Staatsbürgerschaft vergeben werden soll habe ich Bedenken. Hong Kong z.B. hat meines Wissens nach massive Probleme mit Geburtentourismus. Vielleicht als Qualifikation einführen, dass die Eltern einen Aufenthaltstitel in Ö haben müssen?

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