8 Flüchtlinge aus der Servitenkirche sollen nach Pakistan abgeschoben werden. Auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums heißt es bei der Reiseinformation zu Pakistan:
„Aufgrund der weiterhin bestehenden hohen Terrorgefahr wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten.“
und weiter:
„Die Sicherheitslage in Pakistan ist besorgniserregend. Die Gefährdung durch terroristisch motivierte Gewalttaten, vor allem Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, ist weiterhin hoch! Terroristische Anschläge, ausgeführt von fundamentalistischen Gruppen, wie den Taliban oder dem Terrornetzwerk Al-Qaida, kommen im ganzen Land vor.“
und weiter:
„Schwere Verbrechen wie Mord, Raub und Entführungen sind selbst untertags auf offener Straße nicht selten. Eine besondere Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten und Straßenkriminalität ist im gesamten Land gegeben.“
Der ganze Text hier.
Österreich rät den „eigenen“ BürgerInnen vehement davon ab, nach Pakistan zu reisen. Gleichzeitig werden von Organen der Republik Flüchtlinge mit brutalen Zwangsmaßnahmen in genau dieses Land deportiert, unter Applaus der dafür zuständigen PolitikerInnen. Das ist eine substanzielle Menschenrechtsverletzung, die in mehreren Punkten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht. Für diese Menschenrechtsverletzungen sollte die Innenministerin zur Verantwortung gezogen werden:
Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Die gesamte Erklärung der Menschenrechte gibt es hier. Österreich hat die UNO-Menschenrechtskonvention am 3. September 1958 unterzeichnet. Jörg Haider hat einst verlangt, die Genfer Flüchtlingskonvention auszusetzen. Sein Geist lebt in höchsten Organen der Republik weiter.