Ernennungen setzen mitunter spannende demokratische Prozesse in Gang. Und zwar noch viel mehr, wenn die Person, die das Vorschlagsrecht hat, nicht das Recht auf eine Abberufung des oder der Ernannten hat. So ist das auch bei MinisterInnen in Österreich. Vorgeschlagen vom Bundeskanzler und ernannt vom Bundespräsidenten, kann den Wissenschaftsminister nur das Parlament abwählen. Damit bekommt Karlheinz Töchterle enormen Spielraum. Denn gleichzeitig müssen MinisterInnen auch allen Gesetzen, die die Regierung vorschlägt, zustimmen. Wenn sie im MinisterInnenrat ihr Veto einlegen, muss die Gesetzesvorlage zurück an den Start.
Karlheinz Töchterle hat die Chance, ein Exempel zu statuieren. Er kann die ÖVP vor die Wahl stellen. Das nächste Fremdenrechtspaket kommt bestimmt. Und es wird unter dieser Regierung kein humaneres sein, als das Aktuelle. Dann hat Töchterles große Stunde geschlagen. Sein Veto hätte weitreichende Konsequenzen für das Gesetz und auch für die politische Kultur in diesem Land. Dann müsste die ÖVP entweder im Parlament ihren eigenen Minister, den sie eben noch als liberales Feigenblatt vorgeschoben hat, abwählen und sich endgültig als das deklarieren, was sie längst ist: Eine Rechtspartei. Oder akzeptieren, dass ein Humanist, der Töchterle ist, auch einmal lästig für eine Partei sein kann, die ihm Verantwortung überträgt.
„Ich verspreche und gelobe, mein Wissen und Können in sozialer Verantwortung zu nutzen, zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und mich um eine Kultur der geistigen Freiheit und Toleranz zu bemühen“ – das haben tausende Innsbrucker Studierende ihrem Rektor Töchterle und seinen VertreterInnen in den letzten Jahren bei ihrem Abschluss auf die Insignien der Universität geschworen. Ich bin gespannt, wie es der Rektor selbst mit der Kultur der geistigen Freiheit und Toleranz hält, wenn Kinder eingesperrt werden sollen. Dum spiro, spero.