premiere: trump als angeklagter


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In medias res:

Trumps erstes Strafverfahren hat jetzt ein Datum. Es ist das erste Strafverfahren überhaupt jemals gegen einen ehemaligen US-Präsidenten – amtierende müssten ja zuerst politisch ihres Amtes enthoben werden, bevor sie vor Gericht landen könnten.

Die lange Kürzestversion: 2006 soll Trump eine Affäre mit Stephanie Clifford gehabt haben, einem Ex-Pornostar. Nach mehreren Versuchen, sie dazu zum Schweigen zu bringen, weil Trump das nicht im Wahlkampf 2016 diskutiert haben wollte, steigerten Trumps Anwälte den Druck und boten ihr 130.000 Dollar. Clifford nahm das Geld und schwieg von da an.

Im Jänner 2018 wurde das Schweigegeld öffentlich und setzte die juristische Maschinerie im Gange. Trump und seine Anwälte sollen mehrere illegale Aktivitäten zur Verschleierung begangen haben: Zum Einen soll die Buchhaltung an 34 Stellen gefälscht worden sein. Das ist an sich illegal, aber keine mit Gefängnis bedrohte Straftat.

Eine Straftat wird es erst dadurch, dass damit auch die Veröffentlichungspflicht aller Ausgaben der Kandidat*innen im Wahlkampf umgangen werden sollte. Und schwupps bringen die heikle Affäre und das Schweigegeld Trump zwei kriminelle Vorwürfe ein: Bilanzfälschung zum Verbergen einer Straftat und die Straftat selbst. Beide Straftaten sind mit bis zu 4 Jahren Haft bedroht – und sein Anwalt Michael Cohen saß für seine Rolle in der Causa bereits 3 Jahre im Gefängnis und hat Trump schwer belastet.

Am 25. März beginnt das Verfahren gegen Trump in New York – der Staatsanwalt rechnet mit einer mehrwöchigen Dauer, während der Angeklagte üblicherweise anwesend sind. Ein Urteil gegen Trump ist wahrscheinlich – eine Gefängnisstrafe bei Ersttätern eher unüblich. Dennoch wird Trump nach Einschätzung der meisten Expert*innen noch vor dem Sommer verurteilter Straftäter sein.

Das hindert ihn nicht an einer Kandidatur fürs Weiße Haus. Aber zumindest in den Umfragen sagen viele Menschen, sie würden Trump nicht mehr wählen, wenn er ein verurteilter Straftäter wäre. Ob das stimmt, werden wir erst im November bei der Wahl herausfinden – an dieser Stelle sei auch noch an drei große andere Strafverfahren gegen Trump erinnert:

Er soll höchst geheime Regierungsdokumente mit nach Hause genommen haben.

Er soll Wahlbeamt*innen in Georgia illegal zu beeinflussen versucht haben, um ihm dort über 10.000 nicht vorhandene Stimmen zu finden, die es nie gab.

Er soll einen bewaffneten Mob auf das Parlament gehetzt und damit einen Beitrag zum Putschversuch am 6. Jänner 2021 geleistet haben.

Diese (und weitere) Verfahren ziehen Trumps Anwält*innen in die Länge. Die Absicht ist offensichtlich: Trump soll im Weißen Haus vor der Strafverfolgung in 91 Straftaten geschützt werden und sich dort dann selbst begnadigen.

Das Verfahren ab 25. März, das kann er allerdings nicht mehr stoppen.

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